Bundeswehrfachschulen


Zugangsvoraussetzungen

Sie können die Bundeswehrfachschule besuchen, wenn Sie sich mindestens für 4 Jahre verpflichtet haben. Je länger Sie als Soldat in der Bundeswehr gedient haben, desto länger sind auch Ihre Förderungszeiten. Für den Zugang zu den höheren Bildungsabschlüssen ist ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich.


Förderungszeiten

  Ermessensförderung
während der
Wehrdienstzeit
Anspruch auf Förderung
schulischer und beruflicher
Bildung
Anspruch auf
Freistellung vom mil. Dienst
Gesamt-
förderungs-
dauer
SaZ 2 < 4 Vorrangig durch interne Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen
(ohne Anrechnung auf den Kostenrichtwert).

Nachrangig durch externe Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen
(mit Anrechnung auf den Kostenrichtwert).
- -
SaZ 4 < 6 -   7 Monate
SaZ 6 < 8   3 Monate 15 Monate
SaZ ohne Studium
8 < 12
15 Monate 36 Monate
SaZ mit Studium
8 < 12
- 12 Monate
SaZ ohne Studium
12 +
24 Monate 60 Monate
SaZ mit Studium
12 +
- 24 Monate
BO 41 ohne Studium - 36 Monate
BO 41 mit Studium - 24 Monate
Ihre Ansprüche können sich vermindern, wenn Sie im Rahmen der militärfachlichen Ausbildung zivilberuflich verwertbare Bildungsabschlüsse erworben haben.

Förderverein der Bundeswehrfachschule Koblenz e.V.
Kurfürstenstr. 63 · 56068 Koblenz
Tel.: 0261 896 3540 40 · Fax: 0261 896 3540 41
Email: info@bundeswehrfachschule-koblenz.de