Bundeswehrfachschulen
Sie können die Bundeswehrfachschule besuchen, wenn Sie sich mindestens für 4 Jahre verpflichtet haben. Je länger Sie als Soldat in der Bundeswehr gedient haben, desto länger sind auch Ihre Förderungszeiten. Für den Zugang zu den höheren Bildungsabschlüssen ist ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich.
| Ermessensförderung während der Wehrdienstzeit |
Anspruch auf Förderung schulischer und beruflicher Bildung |
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| Anspruch auf Freistellung vom mil. Dienst |
Gesamt- förderungs- dauer |
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| SaZ 2 < 4 |
Vorrangig durch interne Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen (ohne Anrechnung auf den Kostenrichtwert). Nachrangig durch externe Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen (mit Anrechnung auf den Kostenrichtwert). |
- | - | |
| SaZ 4 < 6 | - | 7 Monate | ||
| SaZ 6 < 8 | 3 Monate | 15 Monate | ||
| SaZ ohne Studium 8 < 12 |
15 Monate | 36 Monate | ||
| SaZ mit Studium 8 < 12 |
- | 12 Monate | ||
| SaZ ohne Studium 12 + |
24 Monate | 60 Monate | ||
| SaZ mit Studium 12 + |
- | 24 Monate | ||
| BO 41 ohne Studium | - | 36 Monate | ||
| BO 41 mit Studium | - | 24 Monate | ||
| Ihre Ansprüche können sich vermindern, wenn Sie im Rahmen der militärfachlichen Ausbildung zivilberuflich verwertbare Bildungsabschlüsse erworben haben. | ||||
| Informationsblatt zu den aktuellen Berufsförderungszeiten für SaZ und BO 41: BF01_Stand 01.10.2005.pdf | ||||